Wie schade,
dass Sie gehenl
Die Kündigung ist nur per 31. Mai oder 30. November möglich und muss schriftlich erfolgt sein. Bei nicht erfolgter Kündigung erneuert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Semester. Kursgeldrückerstattungen erfolgen nur bei Wohnortwechsel, welche den Besuch des Tanzstudios unzumutbar machen. Im Falle einer Unterbrechung des Unterrichts für mindestens 4 Wochen aufgrund von Krankheit oder Unfall (ein ärztliches Attest ist erforderlich) kann die Schule dem/der Schüler/in eine Verlängerung ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung gewähren. Der Grund Krankheit oder Unfall ist kein Grund für eine Abmeldung. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung oder Vertragsrücktritt.
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